In folgenden Fällen haben Sie, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf Kostenübernahme für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung:
Für Ihren Antrag auf Kostenübernahme für Haushaltshilfe benötigen Sie immer ein ärztliches Attest, das neben der Diagnose auch den Zeitraum Ihres Bedarfs enthält. Können Sie Ihren Aufgaben im Haushalt vorübergehend nicht nachkommen und kann diese auch keine im Haushalt lebende Person übernehmen, besteht meist ein Anspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Bei Kind/Kindern im Alter bis 12 Jahren oder mit Behinderung haben Sie oft erhöhten Anspruch wegen Kinderbetreuungs-Bedarf.
Am besten kontaktieren Sie uns bereits nach Erhalt Ihres Attests. Wir nennen Ihnen den möglichen ersten Einsatztermin und versuchen, Ihre Terminwünsche umzusetzen. Wir sind auch bei Antragstellung behilflich.
Neben gesetzlicher Krankenkasse kann der Kostenträger je nach Situation auch Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung sein.
Sind Sie pflegender Angehöriger, sind verhindert und möchten Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen ? Sprechen Sie uns auch hier frühzeitig an !
Unser kompetentes, fachlich geschultes und erfahrenes Mitarbeiter-Team freut sich, Sie bei Aufgaben rund um Haushalt und Kinderbetreuung unterstützen zu können.